
Produkte
Qualität
Die Herstellung bituminöser Beläge ist sehr energieintensiv und erfordert ein hohes Know-how an technischem Wissen, sowohl hinsichtlich der zu verarbeitenden Materialien wie auch in der Aufbereitungstechnik selbst.
Grundlagen:
Die Produktion der BERAG Belagslieferwerk AG Rubigen berücksichtigt in ihren gesamten Produktionsabläufen die Vorgaben der einschlägigen Normen, Empfehlungen der Verbände und spezieller Dokumente, welche hinsichtlich der qualitativen Aspekte Relevanz aufweisen. Die Mischgutsorten werden gemäss WPK, SN EN 13108-21 (Werkseigene Produktionskontrolle; Zertifizierungsstelle SÜGB/ASMP) geprüft, überwacht und entsprechen der Normierung der Schweizer Normen SN EN. Asphaltmischgut mit aktueller Typenprüfung entspricht der Norm SN EN 13108-20.
Konzept
Die Überwachung und Zertifizierung erfolgt über das jährliche Audit der SÜGB, Schweizerischer Überwachungsverband für Gesteinsbaustoffe.
Zudem wird die jährliche Überwachung der SÜGB zusätzlich über die Zertifizierungsstelle der SQS hinsichtlich Vollständigkeit / Abweichungen überprüft.
Damit die Konformität sichergestellt werden kann, sind teils periodische, anderseits mengenabhängige Qualitätsuntersuchungen notwendig. In der Belagsproduktion richtet sich zudem die Häufigkeit der Probernahme nach dem betrieblichen Erfüllungsniveau (OCL), welches aussagt, wie häufig die Proben in Abgängigkeit von Abweichungen vorgenommen werden müssen.
Diese Prozesse sind in den entsprechenden SN-, resp. EN-Normen klar geregelt.





Grundlagen:
Die BERAG Belagslieferwerk AG Rubigen ist schon heute Teilnehmer bei der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) und hat mit dem Bund eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Dadurch ist die BERAG Belagslieferwerk AG Rubigen seit vielen Jahren von der CO2-Abgabe befreit.
Gesetzliche Grundlagen:
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CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 (Stand: 15. März 2024)
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CO2-Verordnung vom 30. November 2012 (Stand: 1. Januar 2022)
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Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016 (Stand: 1. Januar 2021)
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Energieverordnung (EnV) vom 1. November 2017 (Stand: 1. Januar 2022)
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Richtlinie Zielvereinbarungen mit dem Bund zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduktion der CO2-Emissionen vom 1. Juni 2022 (Stand 1. Juli 2024)
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Kantonale Energiegesetze
Nachhaltigkeit
Die Herstellung bituminöser Beläge ist sehr energieintensiv.
Die BERAG Belagslieferwerk Rubigen AG ist sich der Verantwortung gegenüber der Umwelt bewusst und befasst sich intensiv mit der Thematik der ressourcenschonenden, CO2-optimierten Produktion.
Grundlagen:
Die BERAG Belagslieferwerk AG Rubigen ist schon heute Teilnehmer bei der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) und hat mit dem Bund eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Dadurch ist die BERAG Belagslieferwerk AG Rubigen seit vielen Jahren von der CO2-Abgabe befreit.
Gesetzliche Grundlagen:
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CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 (Stand: 15. März 2024)
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CO2-Verordnung vom 30. November 2012 (Stand: 1. Januar 2022)
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Energiegesetz (EnG) vom 30. September 2016 (Stand: 1. Januar 2021)
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Energieverordnung (EnV) vom 1. November 2017 (Stand: 1. Januar 2022)
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Richtlinie Zielvereinbarungen mit dem Bund zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduktion der CO2-Emissionen vom 1. Juni 2022 (Stand 1. Juli 2024)
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Kantonale Energiegesetze
Nutzen der Zielvereinbarung für BERAG Belagslieferwerk Rubigen AG:
Energie und Kosten einsparen, den CO2-Ausstoss reduzieren
Durch die Analyse der Energieverbrauchsdaten und der technischen Anlagen im Unternehmen werden Optimierungsmassnahmen analysiert. Durch kosteneffiziente Massnahmen kann die BERAG Belagslieferwerk Rubigen AG den Energieverbrauch und die Energiekosten senken.
Rückerstattung der CO2-Abgabe
Unternehmen, welche CO2 aus fossilen Brennstoffen emittieren, können dank der Universalzielvereinbarung und einer darauf basierte Verminderungsverpflichtung von der Rückerstattung von der CO2-Abgabe profitieren.


Mit unserem vielfältig anwendbaren Produktionssortiment für Asphaltbeläge, können Ihre Bedürfnisse weitgehendst abgedeckt werden. Wir produzieren alle normierten Mischgut-Sorten, sowie auch Spezialbeläge.
Die in der Preisliste aufgeführten normierten Mischgutsorten unterliegen einer zertifizierten, werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Diese wird durch die Überwachungsstelle SÜGB überwacht und mit einem Zertifikat bestätigt.
Wir engagieren uns für unsere Umwelt und bieten ein umfassendes Angebot an Niedertemperaturbelägen (NT-Asphalt; NT-Beläge) an.